Schulelternrat

SER-2+2=3
 ser_motto

Die Elternvertreter aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter) bilden den Schulelternrat (SER). Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der Schule. Zum SER-Vorstand gehören, der SER-Vorsitzende und Stellvertreter sowie die Jahrgangssprecher.

Die Jahrgangselternvertreter sind am 13.10.2021 wie üblich für ein Jahr neu gewählt worden. Wer Kontakt zum Jahrgangselternvertreter oder zur Jahrgangselternvertreterin aufnehmen möchte, setze sich bitte mit dem Klassenelternvertretertandem oder dem Schulelternratsvorstandstandem in Verbindung. Die Kontaktdaten werden dann gerne weitergegeben.

Ebenfalls neu gewählt, turnusgemäß für 2 Jahre, wurden am 13.10.2021 die Elternvertreter und -vertreterinnen im Schulvorstand. Wer Informationen zum Schulvorstand oder Kontakt zu den Elternvertretern bzw.-vertreterinnen aus dem Schulvorstand aufnehmen möchte, setze sich bitte mit dem Schulelternratsvorstandstandem in Verbindung.
Wir stellen gern den Kontakt her.

Anwendbarkeit des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für "freie Trägerschaften"

Liebe Elternvertreter, 

ab und an fragt man sich in wie weit,
dass Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für uns "freie Trägerschaft" anwendbar ist ?
oder wie wir zu "anderen Schulen" zu sehen sind und unser Verhältnis zu diesen ist...
z.B Stimmrechte etc.


eine ganz klare Aussage findet man gleich im NSchG

§ 1 Geltungsbereich
Abs.(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlichen Schulen und die Schulen in
            freier
Trägerschaft (Privatschulen) im Land Niedersachsen.

Abs.(4) Schulen in freier Trägerschaft im Sinne dieses Gesetzes sind die Schulen, deren  Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind,
die die Rechte einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen.

Ihre Rechtsverhältnisse bestimmen sich nach den Vorschriften des Elften Teils.

Das bedeutet:

Grundlage ist auch für unsere Arbeit das NSchG. Hieraus leitet sich u.a. die Schulverfassung und die Geschäftsordnung ab. Freie Träger müssen nicht automatisch alle Erlasse übernehmen, tun dies aber in der Regel. Im Stadt- oder anderen Elternräten sind auch unsere abgesandten Elternvertreter stimmberechtigt. Eine Abweichung durch eine anderslautende Geschäftsordnung würde dem NSchG widersprechen.

SER-Vorstandstandem

Frau Dr. Johanna Schanz

Herr Markus Fürstenwerth

Weiterer Bestandteil des Vorstands sind die Jahrgangselternvertreter*innen, die jährlich gewählt werden.

Bei Bedarf können diese über ser.vorstand@igs-wunstorf.de abgefragt werden.

Termine SER-Sitzungen 2023:

  • 04. Oktober 19 Uhr
  • 06. November 19 Uhr