Voraussetzung für die Aufnahme in die Sek II
Die formale Voraussetzung für die Aufnahme in die Sek II ist das Erreichen der Mindestvoraussetzungen nach § 15 AVO-Sek I bereits mit dem Halbjahreszeugnis Jg. 10 (d.h. in den differenzierten Fächern mind. E3, E3, E3, E4/G2; Durchschnitt in den nicht-differenzierten Fächern mind. 3,00).
Diese Vorgabe stellt jedoch (formal) die absolute Minimalanforderung dar, mit denen erfahrungsgemäß ein erfolgreiches Durchlaufen der Sek II kaum möglich ist. Schüler*innen, die diese Vorgabe zum Halbjahreszeugnis Jg. 10 noch nicht erfüllen, können keine Zusage erhalten, sondern haben erst im Nachrückverfahren die Chance, sich zu qualifizieren und einen Platz zu erhalten.
Insbesondere in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) sollten solide Leistungen [d.h. mindestens 'befriedigend' oder besser im Eplus-Kurs oder gute bis sehr gute Leistungen im E-Kurs] erreicht werden und ein überdurchschnittliches Arbeitsverhalten vorhanden sein, um den deutlich höheren Anforderungen in der Sek II in allen Fächern gewachsen zu sein.
Für einen genauen Einblick in das Vergabeverfahren und die Empfehlungen für die Weiterarbeit in der Sek II können Sie die nebenstehende Kurzpräsentationen downloaden.