Unterrichtsbefreiung
Soll ein*e Schüler*in aus triftigem, voraussehbarem Grund (Termin beim Kieferorthopäden, Führerscheinprüfung, Beerdigung etc.) vom Unterricht befreit werden, so muss der Antrag (Formular „Antrag auf Befreiung vom Unterricht“) mindestens drei Tage im Voraus der Schule vorliegen. Arzttermine sollten in der Regel auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz darf eine Unterrichtsbefreiung an Tagen direkt vor oder nach den Ferien nur ausnahmsweise in Fällen erteilt werden, in denen eine Nichtgenehmigung eine persönliche Härte bedeuten würde. Stellen Sie bitte in solchen Fällen einen Antrag rechtzeitig, damit eine sorgfältige Prüfung des Antrages stattfinden kann. Eine Urlaubsreise oder vorhandene günstige Flugtickets sind in diesen Fällen kein Grund für eine Beurlaubung.