Auslandsaufenthalte im Jahrgang 11
Während der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können Schüler*innen die Chance nutzen, einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse oder zum Eintauchen in eine andere Kultur und Lebenswelt zu absolvieren.
Schüler*innen, die direkt im Anschluss an Jg. 10 ihren Auslandaufenthalt planen, sollten am Anmeldeverfahren regulär teilnehmen, d.h. sich für den 11. Jahrgang zunächst anmelden und sich nach erfolgter Aufnahme in die Oberstufe dann für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Ausland freistellen lassen.
Bei einer Aufenthaltsdauer von max. 6 Monaten können die Schüler*innen nach ihrer Rückkehr in den laufenden 11. Jahrgang eintreten. Dieses Verfahren ist jedoch nur bedingt zu empfehlen, da berücksichtigt werden muss, dass die Inhalte aus Jg. 11 eigenständig nachzuarbeiten sind und sich - je nach Zielland und Aufenthaltsdauer u.U. der Wiedereinstieg im laufenden Schujahr als schwierig gestalten kann.
Bei einer Aufenthaltsdauer von einem ganzen Schuljahr wird empfohlen, nach der Rückkehr mit dem nachfolgenden Jahrgang neu mit der Einführungsphase im Jahrgang 11 zu beginnen und damit eine gute Grundlage für die kommende Qualifikationsphase zu legen, da sich das Schulwesen im Ausland doch z.T. deutlich von der Sek II in Deutschland unterscheidet.
Damit kann der Auslandsaufenthalt auch primär dem Spracherwerb und dem Kennenlernen der anderen Kultur dienen und muss nicht parallel dem Aufarbeiten der in Deutschland gerade unterrichteten Grundlagen für die Qualifikationsstufe gewidmet werden.