Vielfalt und Inklusion (er)leben
Als „Schule für alle“, an der jedes Kind willkommen ist, gewährleisten wir selbstverständlich die Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die bei uns inklusiv im Klassenverband beschult werden. Unsere Fachgruppe besteht aus insgesamt 8 Sonderpädagog*innen/ Förderschullehrer*innen und einer Referendarin für das Lehramt Sonderpädagogik. Zu unserem Team gehören außerdem eine Atem-, Sprech- und Stimmtherapeutin und eine pädagogische Mitarbeiterin. Die Sonderpägagog*innen sind in den Förderschwerpunkten Pädagogik bei Beeinträchtigung des schulischen Lernens, der Emotionalen und Sozialen Entwicklung und der Sprache ausgebildet. Für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören kooperieren wir mit den für uns zuständigen Förderschulen des jeweiligen Schwerpunkts. Die Sonderpädagog*innen der Evangelischen IGS sind jeweils einem Jahrgang zugeordnet. So stellen wir eine hohe Verbindlichkeit zwischen der sonderpädagogischen Lehrkraft und den Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf eines Jahrgangs sicher und ermöglichen eine schnelle, situativ angemessene Hilfe und Beratung der jeweiligen Klassen- und Fachlehrer*innen. Des Weiteren ermöglicht das sogenannte Jahrgangsprinzip den Sonderpädagog*innen einen umfassenden Überblick über den Jahrgang. Das ist auch gerade deshalb von großer Bedeutung, da wir nicht ausschließlich mit Kindern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf arbeiten, sondern so auch präventiv tätig werden können. Im Rahmen unserer Ressourcen bewahren wir uns zudem die Flexibilität, auch Schüler*innen anderer Jahrgänge zu unterstützen. Wir kooperieren in hohem Maß mit den Fach- und Klassenlehrer*innen, damit Förderplanung und Unterrichtsplanung für die Lernenden bestmöglich zusammenwirken.
Wir stehen den Fachlehrer*innen beratend zur Seite bei der Unterstützung von Schüler*innen mit einem Nachteilsausgleich. So stellen wir gemeinsam mit den Schüler*innen und ihren Eltern/ Erziehungsberechtigten passende, der jeweiligen Beeinträchtigung entsprechende Hilfestellungen im Rahmen von Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes und § 48 des Schwerbehindertengesetzes zusammen und organisieren deren Umsetzung im Schulalltag und bei Klassenarbeiten. Für die Fachlehrer*innen und alle anderen interessierten Kolleg*innen bieten wir regelmäßig eine kollegiale Fallberatung an. Dort können in einem geschützten Rahmen beispielsweise Probleme mit Schüler*innen besprochen und/ oder gemeinsam Strategien und Lösungswege für herausfordernde Situationen erarbeitet werden.
Die Evangelische IGS Wunstorf legt viel Wert darauf, Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen ein ihren Lernvoraussetzungen entsprechendes Umfeld zu bieten. Dazu gehört, dass die Klassen des 5. Jahrgangs mit Sorgfalt zusammengesetzt werden. Um die Klassen möglichst optimal zusammenstellen zu können, kooperieren wir mit den Grundschulen der näheren Umgebung. Das bietet uns auch die Gelegenheit, Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schon früh kennenzulernen. Wir begleiten den Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule und unterstützen die Schüler*innen dabei, gut bei uns anzukommen und sich rasch einzuleben.
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